Viele junge Menschen streben eine Beamtenlaufbahn an – ob im Lehramt, bei der Polizei oder in der Verwaltung.
Während der Anwärterzeit bist du jedoch besonders verwundbar: Denn dein Dienstherr kann dich bei gesundheitlicher Untauglichkeit jederzeit aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen.
Genau hier setzt die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) an. Sie bietet dir eine finanzielle Absicherung, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst.
Doch Vorsicht: Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung schließt automatisch auch die sogenannte „echte Dienstunfähigkeit“ mit ein.
Die DU-Klausel – worauf du unbedingt achten solltest
Diese spezielle Klausel ist essenziell:
Sie garantiert, dass deine Versicherung bereits dann leistet, wenn du von deinem Dienstherrn offiziell für dienstunfähig erklärt wirst – unabhängig davon, ob du theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausüben könntest.
Ohne diese Klausel riskierst du, im Ernstfall keine Leistung zu erhalten, obwohl du faktisch aus dem Dienst entlassen wurdest.
Tipp:
Schließe die Dienstunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich ab – idealerweise zu Beginn deiner Anwärterzeit.
Denn: Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger sind deine Beiträge – und desto einfacher ist der Abschluss ohne Risikozuschläge.
Fazit:
Dienstunfähigkeit ist ein reales Risiko, das gerade für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter existenzbedrohend sein kann.
Mit der richtigen Absicherung – inklusive echter DU-Klausel – schützt du dich finanziell und schaffst ein solides Sicherheitsnetz für deine berufliche Zukunft.
Lass dich von einem spezialisierten Berater unterstützen, um die passende Lösung für deine Laufbahn und Lebenssituation zu finden.